Fährtenarbeit 

 

Kurz gesagt, soll der Hund bei der Fährtenarbeit eine mehrere Hundert Meter lange Trittspur mit verschiedenen Richtungsänderungen, erst von seinem Hundefährers, später von von einer Fremdperson getreten, gründlich nachsuchen und sich nicht durch kreuzende andere Spuren (Verleitungen) oder sonstige Ereignisse ablenken lassen. Zusätzlich werden kleine Gegenstände, die mit dem persönlichen Geruch des Hundeführers (FH1 und 2 Geruch des Fährtenlegers) versehen sind, auf der Fährte abgelegt. Der Hund muß diese Gegenstände selbständig anzeigen (Verweisen) - üblicherweise durch Platz vor dem Gegenstand, es geht aber auch ein Verweisen durch Steh oder Sitz, oder ein Apportieren des Gegenstands. Das Fährten erfolgt üblicherweise an einer 10 Meter-Leine, es gibt auch die Möglichkeit den Hund frei suchen zu lassen.

Der Reiz der Fährtenarbeit liegt darin, daß der Hund völlig selbständig arbeiten muß. Der Hundeführer geht 10 Meter hinter seinem Hund und ist darauf angewiesen, daß sein Hund das tut, was man von ihm wünscht, ohne einwirken zu können.

Die Fährtenarbeit ist ein Zweig, den sich der Hundeführer größtenteils alleine mit seinem Hund erarbeiten muss, da er selten regelmäßig auf den Hundeplätzen angeboten wird. Beginnen kann man bereits im Welpen-Alter mit kleinen Suchspielen etc. Es ist ratsam, sich auf einem Lehrgang, oder auf dem Hundeplatz eine kompetente Einweisung geben zu lassen und sich zusätzlich noch ein wenig schlau zu lesen (z.B.  "Fährtentraining für Hunde" von Armin Hölzle).

Es erfordert also schon eine größere Eigeninitiative, lohnt sich aber insofern, da jeder Hund es liebt, seine hochentwickelte Nase einzusetzen, um Spuren nachzusuchen. Eine direkte  Nervenverbindung vom Riechzentrum zum sogenannten Mandelkern im Gehirn lässt Gerüche zu einem tiefgreifenden Erlebnis für unseren Hund werden. Nasenarbeit fördert nicht nur die Konzentrationsfähigkeit des Hundes, sie sorgt auch für ausgewogene körperliche und geistige Auslastung bis ins hohe Alter, die ihn körperlich nicht negativ belastet.

Prüfungen im Fährten-Bereich:

Im Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit.  Zum einen die Fährten-Prüfungen, die entweder Teil A der VPG1-3 oder als eigenständige Prüfungen FPR1-3 abgelegt werden können.

Die anspruchsvolleren Fährten-Disziplinen sind die sogenannten Fährtenhund-Prüfungen FH1 und FH2.

Fährten-Prüfungen:

Die Fährtenprüfungen und die Prüfungen in der Abteilung A SchH/VPG sind jeweils in den Stufen 1 - 3 identisch. Der Unterschied besteht darin, dass es sich einmal um eine eigenständige Prüfung handelt (FPR1-3), während das andere ein Teil einer Prüfung SchH/VPG ist.

Die Fährte in der FPR1 wird vom Hundeführer getreten und besteht aus mindestens 300 Schritten, 3 Schenkeln und 2 Winkeln ca. 90° mit 2 Gegenständen. Die Fährte muß vor dem Absuchen wenigstens 20 Mins. liegen und die maximale Ausarbeitungszeit beträgt 15 Mins.

Die Fährte in der FPR2 wird von einer Fremdperson getreten und besteht aus mindestens 400 Schritten, 3 Schenkeln, 2 Winkeln ca. 90° mit 2 Gegenständen. Die Fährte muß vor dem Absuchen wenigstens 30 Mins. liegen und die maximale Ausarbeitungszeit beträgt 15 Mins.

Die Fährte in der FPR3 wird von einer Fremdperson getreten und besteht aus mindestens 600 Schritten, 5 Schenkeln, 4 Winkeln ca. 90° mit  3 Gegenständen. Die Fährte muß vor dem Absuchen wenigstens 60 Mins. liegen und die maximale Ausarbeitungszeit beträgt 20 Mins.

Fährtenhundprüfung Stufe 1

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Monate alt sein. Die Fährte wird von einer Fremdperson getreten und besteht aus mindestens 1200 Schritten, 7 Schenkel, 6 dem Gelände angepaßte rechte Winkel  mit 4 Gegenständen, die der Fährtenleger mindestens 30 Mins. in der Tasche trug. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von 2 frischen Fährten gekreuzt werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben. Die Fährte muß vor dem Absuchen wenigstens 180 Mins. liegen

Fährtenhundprüfung Stufe 2

Der Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 20 Monate alt sein. Die Fährte wird von einer Fremdperson getreten und besteht aus mindestens 1800 Schritten8 Schenkel, 7 dem Gelände angepaßte Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und 1 Bogen mit 7 Gegenständen, die der Fährtenleger mindestens 30 Mins. in der Tasche trug. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von 2 frischen Fährten gekreuzt werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben. Die Fährte muß vor dem Absuchen wenigstens 180 Mins. liegen.

Bewertungen der Fährten-Prüfungen und der Fährtenhund-Prüfungen:

Ab einer Mindestpunktzahl von 70 Punkten ist die Prüfung bestanden.

Halten der Fährte maximal 80 Punkte

Verweisen der Gegenstände 20 Punkte

HöchstpunktezahlVorzüglichSehr GutGutBefriedigendMangelhaft
100100 - 9695 - 9089 - 8079 - 7069 - 0